Rechtsanwaltskanzlei Werner & Werner
Rechtsanwaltskanzlei Werner & Werner

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

 

 

Prozesskostenrechner

Nach der Eingabe des Streitwertes (z.B. Höhe der Forderung) können Sie die in den einzelnen Verfahrensabschnitten entstehenden gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ablesen und so einen Überblick über die Anwalts- und Verfahrenskosten erhalten.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 30 92378601 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwaltskanzlei Werner & Werner
Grevesmühlener Str. 34
13059 Berlin

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

030 / 923 786 01

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nach Vereinbarung Bei Bedarf auch Samstags sowie Hausbesuche

Besucher

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Werner & Werner

Anrufen

E-Mail

Anfahrt